Finanzierung
Kassenpflichtige Leistungen
Diese Leistungen werden direkt und elektronisch mit der Krankenkasse abgerechnet. Sie erhalten monatlich eine Rechnungskopie. Die Franchise und Ihr Selbstbehalt werden Ihnen durch die Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt. Die unten aufgeführten Tarife sind vertraglich mit den Krankenkassen vereinbart. Die Restkosten (Differenz zu den Pflegevollkosten) werden bei Ihrer Wohngemeinde verrechnet. Sie bezahlen die Patientenbeteiligung (gesetzlich vom Kanton Luzern festgelegt) max. Fr. 15.35 pro Tag.
Pflegerische Leistungen
Bedarfsabklärung und Beratung KLV A Fr. 76.90 / Std.
Behandlung und Untersuchung KLV B Fr. 63.00 / Std.
Grundpflege KLV C Fr. 52.60 / Std.
Hauswirtschaftliche Leistungen (nicht kassenpflichtige Leistungen)
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der obligatorischen Krankenkasse NICHT übernommen, auch wenn sie ärztlich angeordnet sind. Bitte holen Sie vorgängig eine Kostengutsprache bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Falls Sie Ergänzungsleistungen erhalten, können Sie die Übernahme der Kosten bei der AHV Zweigstelle überprüfen und ebenfalls eine Kostengutsprache einholen. Hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen gelten bei den Gemeinden Reiden und Wikon als beitragsberechtigt, wenn das massgebende Einkommen der Kundinnen / Kunden maximal Fr. 50‘000.00 im Jahr beträgt.
Hauswirtschaftliche Leistungen - mit Restfinanzierung der Gemeinde
Bedarfsabklärung Hauswirtschaft Fr. 78.-- / Std.
(vor Ersteinsatz)
Hauswirtschaftliche Leistungen Fr. 38.-- / Std.
Betreuung / Begleitung Erwachsene Fr. 90.-- / Std.
Wegpauschale pro Einsatz Fr. 2.--
Autopauschale für Einkauf in Reiden Fr. 7.--
(bar an Mitarbeiterin zu bezahlen)
Wäscheservice (nach Vereinbarung)
Hauswirtschaftliche Leistungen - ohne Restfinanzierung der Gemeinde
Bedarfsabklärung Hauswirtschaft Fr. 100.-- / Std.
(vor Ersteinsatz)
Hauswirtschaftliche Leistungen Fr. 60.-- / Std.
Betreuung / Begleitung Erwachsene Fr. 90.-- / Std.
Wegpauschale pro Einsatz Fr. 2.--
Autopauschale für Einkauf in Reiden pro Fr. 7.--
(bar an Mitarbeiterin zu bezahlen)
Wäscheservice (nach Vereinbarung)
Extra Leistungen
Hilflosenentschädigung beantragen Fr. 150.-- /Std.
Weitere Dienstleistungen auf Anfrage Fr. 150.--/Std.
Botengänge z.B. Medikamentenabholung Fr. 90.--/Std.
Entlastungsdienst in Notfallsituationen (von 8.00 – 17.00 Uhr)
Spesenentschädigung Fr. 10.--/Std.
Time out
Entlastungsangebot für pflegende Angehörige im Spitexbüro
Pro Nachmittag Fr. 10.--
Krisen- / Sterbebegleitung auch nachts
Stundentarif Fr. 10.--
Die restlichen Fr. 6.-- werden aus dem Spitex Fonds finanziert.
Dies ist eine Spesenpauschale und kein Lohn.