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Finanzierung

Kassenpflichtige Leistungen

Diese Leistungen werden direkt und elektronisch mit der Krankenkasse abgerechnet. Sie erhalten monatlich eine Rechnungskopie. Die Franchise und Ihr Selbstbehalt werden Ihnen durch die Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt. Die unten aufgeführten Tarife sind vertraglich mit den Krankenkassen vereinbart. Die Restkosten (Differenz zu den Pflegevollkosten) werden bei Ihrer Wohngemeinde verrechnet. Sie bezahlen die Patientenbeteiligung (gesetzlich vom Kanton Luzern festgelegt) max. Fr. 15.35 pro Tag.

 

Hauswirtschaftliche Leistungen (nicht kassenpflichtige Leistungen)

Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der obligatorischen Krankenkasse NICHT übernommen, auch wenn sie ärztlich angeordnet sind. Bitte holen Sie vorgängig eine Kostengutsprache bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Falls Sie Ergänzungsleistungen erhalten, können Sie die Übernahme der Kosten bei der AHV Zweigstelle überprüfen und ebenfalls eine Kostengutsprache einholen. Hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen gelten bei den Gemeinden Reiden und Wikon als beitragsberechtigt, wenn das massgebende Einkommen der Kundinnen / Kunden maximal Fr. 50‘000.00 im Jahr beträgt.

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